Unsere Leistungen

Steuerberatung

Wormland Steuerberater ist in der 4. Generation familiengeführt.

Wir begleiten unsere Mandanten als unabhängige und kompetente Ratgeber bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen mit dem Ziel, deren Interessen als Unternehmer, Institutionen oder Privatpersonen optimal zu vertreten sowie deren wirtschaftlichen Erfolg zu fördern und zu sichern.

Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere die Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Vorgaben, die Steuerberatung und den steuerlichen Rechtsschutz. Die Beratung in privaten Vermögensangelegenheiten, die betriebswirtschaftliche Beratung sowie die Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen sind weitere wesentliche Tätigkeitsfelder.

Wir üben unseren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus. Durch hohe Qualifikation verbunden mit konsequenter Fortbildung, effiziente Kanzleiführung und Qualitätsmanagement schaffen wir die Grundlage, um auch zukünftigen Anforderungen flexibel begegnen zu können.

Umfangreiche Beratungsleistungen

Unternehmensgründung

Bei einer Unternehmensgründung stehen wir Ihnen tatkräftig zur Seite.

Wir unterstützen Sie bei der Wahl einer geeigneten Rechtsform und bei anstehenden Gängen zu Behörden- und Ämtern.

Hinsichtlich der Unternehmensfinanzierung und der Erhaltung von Existenzgründerzuschüssen beraten wir Sie gern.

Wir begleiten Sie zu Bankgesprächen und Gesprächen mit potenziellen Investoren.

Rating und Finanzrisiken

Wir erstellen für unsere Mandanten Rating-Reports nach speziellen Bankschemata, begleiten Sie zu Bankterminen und – Gesprächen, leisten Hilfestellung bei der Beschaffung von Finanzmitteln und Förderprogrammen und vergleichen alternative Finanzierungsformen.

Außerdem erstellen wir Unternehmensanalysen, -planungen und –prognosen.

Strafverfahren

Sollte ein Steuerstrafverfahren eröffnet werden sind wir in der Lage Ihnen dabei die notwendigen Hilfen zu geben.

Durch ein hervorragendes Netzwerk zu speziellen Fachanwälten, insbesondere des Gesellschafts- und Insolvenzrechts, sind wir in der Lage Ihnen jederzeit auf diesem Gebiet die beste Unterstützung zukommen zu lassen.

Insolvenzphasen

Im Rahmen einer Insolvenz begleiten wir Unternehmen mit Zustimmung des jeweiligen Insolvenzverwalters vom ersten Tag an.

Darüber hinaus haben wir Erfahrung im Bereich der Insolvenz in Eigenverwaltung.

Gemeinsam mit den Gläubigern, dem Insolvenzverwalter sowie speziellen Unternehmensberatern, gelingt es uns immer wieder den „Kurs“ der Insolvenz zu drehen bzw. Insolvenzen abzuwenden.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchführung ist eine Standardleistung, die je nach Anforderung der Finanzbehörden monatlich, vierteljährlich oder jährlich durchgeführt wird.
Bei den eingereichten Unterlagen wird unterschieden:

  • nach USt - Voranmeldungen und betriebswirtschaftlicher Auswertung
     
  • nach vom Auftraggeber kontierten Belegen inkl. USt- Voranmeldungen und betriebs-wirtschaftlicher Auswertung
     
  • nach übernommenen Eingaben für die Datenverarbeitung und mit beim Mandanten eingesetzten Datenverarbeitungsprogrammen inkl. USt – Voranmeldungen und betriebswirtschaftlicher Auswertung
     

Weitere Dienstleistungen im Rahmen der Finanzbuchhaltung sind die:
 

  • Anlagenbuchhaltung inkl. Inventaraufstellung
     
  • Überwachung der vom Mandanten erstellten  Buchführung
     
  • Kontenabstimmung 
     
  • Periodengerechtes Abgrenzen
     
  • das Einrichten einer Buchhaltung

Jahresabschlüsse

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Steuerkanzlei erstellen Jahresabschlüsse und die damit verbundenen Leistungen unter Berücksichtigung der Geschäftsjahreszyklen, Fristen und Wünsche unserer Mandanten. Im Einzelnen sind dies:

  • Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) bei Führung der Bücher durch den Steuerberater oder Mandanten, mit und ohne Erstellungsbericht, Prüfungshandlung und Plausibilitätsbeurteilung
     
  • Erstellung eines Anhangs
     
  • Aufstellung eines Zwischenabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), mit und ohne Erstellungsbericht, Prüfungshandlung und Plausibilitätsbeurteilung
     
  • Aufstellung einer Eröffnungsbilanz
     
  • Aufstellung einer Auseinandersetzungsbilanz, mit und ohne Erstellungsbericht, Prüfungshandlung und Plausibilitätsbeurteilung
     
  • Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz oder Ableitung des steuerlichen Ergebnisses vom Handelsbilanzergebnis
     
  • Aufstellung einer Liquidationsbilanz
     
  • freiwillige Prüfungen
     
  • Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG: Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit.
     

Gehalts- und Lohnbuchhaltung

  • Einrichtung von Lohnkonten und die Aufnahme von Stammdaten
  • Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnungen einschließlich der Lohnsteueranmeldung und des Krankenkassen-Beitragsnachweises
  • Hilfeleistungen bei sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzug und der Lohnbuchhaltung
  • Bescheinigungswesen: zum Beispiel Anträge gemäß AAG, Verdienst- und Ausbildungsbescheinigungen etc.
  • Meldungen zur Sozialversicherung
  • Meldungen zur gesetzlichen Unfallversicherung
  • Begleitung von Prüfungen durch Rentenversicherungsträger

Steuererklärung jeder Art

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung (Voranmeldung, Jahreserklärung)
  • Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung
  • Erbschaft- / Schenkungsteuererklärung
  • Antrag auf Investitionszulage
  • Sonstige Anträge: Herabsetzungs-, Stundungs- / Erlass- / Aufhebungsanträge etc.
  • Prüfung von Steuerbescheiden ggfs. Einlegen von Rechtsbehelfen

Bibliothek

Unsere Sozietät verfügt über eine außerordentlich umfangreiche und historisch interessante Bibliothek.

Unsere Büchersammlung geht bis ins Jahr 1936 zurück und umfasst alle führenden steuerlichen sowie betriebswirtschaftlichen Werke und Fachzeitschriften.

Unsere Sammlung beinhaltet unter anderem:

  • das Bundessteuerblatt (ehemals Reichssteuerblatt), seit 1936
     
  • „Deutsches Steuerrecht“ mit kommentierten Steuerurteilen, seit 1976
     
  • „Der Betrieb“ mit kommentierten Urteilen, seit 1951
     
  • die „Neuen Wirtschaftsbriefe“ (NWB)
     
  • nicht veröffentlichte Urteile des Bundesfinanzhofs und Entscheidungen der Finanzgerichte 

Außerdem haben wir Zugriff auf „Lexinform“, die Online Datenbank der DATEV.